Antragsskizze Philosophie

   Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007


1. Allgemeine Angaben
Antrag auf Gewährung einer Sachbeihilfe
‚Paketantrag’ Marktwirtschaft und Gerechtigkeit

1.1     Antragsteller
Hans-Helmuth Gander, Prof. Dr.

1.2   Thema
Gerechtigkeitsprinzipien und Funktionsprinzipien der Marktwirtschaft als normative
Grundvoraussetzungen gelingenden gesellschaftlichen Lebens

1.3   Fach- und Arbeitsrichtung
Philosophie

1.4     Voraussichtliche Gesamtdauer
Das Vorhaben läuft seit Herbst 2005.
Es wird noch nicht von der DFG gefördert.
Es wird noch 2 Jahre laufen. Eine Förderung durch die DFG ist für 24 Monate nötig.

1.5     Antragszeitraum
Sep. 2007 bis Sep. 2009

1.6     Zusammenfassung


Das philosophische Teilprojekt geht vom Befund eines Spannungsverhältnisses
zwischen Gerechtigkeitsvorstellungen und Marktlogik aus, wie es sich in politischen
Debatten um soziale Gerechtigkeit, etwa der ‚Kapitalismuskritik’, abzeichnet. Das
Projekt sucht die Ursachen für dieses Spannungsverhältnis in den alltäglichen
Gerechtigkeitsvorstellungen zugrunde liegenden normativen Grundvorstellungen über
die Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Zusammenlebens in der Gesellschaft, wie
sie in den zeitgenössischen Debatten um die Gerechtigkeit zwischen egalitären und
libertären Liberalen sowie Kommunitariern expliziert und reflektiert werden.



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In systematischer und historischer Perspektive sollen zudem die Semantik des
Gerechtigkeitsbegriffs und des Marktbegriffs sowie deren Verhältnis geklärt werden, um
historisch relative von in ihrer Struktur überzeitlichen Elementen dieses Verhältnisses
unterscheiden zu können. Dabei wird deutlich, dass obwohl sich die Gerechtigkeit in
ihrer Bedeutung als höchstes Kriterium menschlichen Zusammenlebens und in seiner
Ausdifferenzierung in die Bereiche der Tausch- und der Verteilungsgerechtigkeit über
die Epochen hinweg durchhält, aber jeweils im Licht unterschiedlicher in der Geschichte
verwirklichter oder angestrebter Gesellschaftsmodelle gedeutet wird und auch von der
jeweils gewählten inpidualistischen oder kollektivistischen Begründungsperspektive
abhängt.


Bestehende normative Gerechtigkeitstheorien sind auf ihren Umgang mit dem
inhärenten normativen Gehalt der Marktlogik hin zu untersuchen; dabei ist zu klären, wie
diese Theorien die Ansprüche der von Tausch- und Verteilungsgerechtigkeit ins
Verhältnis setzen. Eine Kritik dieser Gerechtigkeitsvorstellungen soll zeigen, dass die
jeweils gewählte Gerechtigkeitsperspektive und auch der Aufweis des Paradoxons der
Marktwirtschaft abhängt von der jeweiligen Wahrnehmung der geschichtlichen
Entwicklung des Sozialstaat, den gewachsenen Kompetenzen des Staates gegenüber
der Verantwortung des Einzelnen und deren Einwirkung auf die moralischen
Vorstellungen der Bürger zu Gesellschaft, Verantwortung, Schicksal und Solidarität.

2.   Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten

2.1   Stand der Forschung

   Spannungsverhältnis zwischen Marktwirtschaft und Gerechtigkeit - allgemeiner
   Teil
Das „Paradoxon der marktwirtschaftlichen Ordnung“ liegt darin, dass der Markt zwar
einerseits als effizientes und produktives System - gerade nach dem Zusammenbruch
der sozialistischen Experimente - weithin anerkannt ist, aber andererseits die
Ergebnisse und die Ungleichheiten, die er produziert oder die man ihm als
Folgeerscheinungen anlastet, vielfach als „ungerecht“ empfunden werden. […]




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Jeder von uns weiß im Alltag schon immer, was er ungerecht findet, was gerecht ist
oder gerecht wäre. Jedem kann ich also eine Gerechtigkeitsmeinung oder alltägliche
Gerechtigkeitsvorstellung zuschreiben. Diese alltäglichen Gerechtigkeitsvorstellungen
lassen sich empirisch ermitteln. Man kann Menschen fragen, was sie für gerecht und
was für ungerecht halten oder kann einzelne Gerechtigkeitsurteile, die in bestimmten
Situationen   abgegeben     werde,    daraufhin    untersuchen,     aus   welchen
Gerechtigkeitsvorstellungen sie gefällt wurden. Empirische Befragungen sind aber nicht
das Geschäft von Philosophen.
Wenn im philosophischen Teilprojekt nun das Verhältnis von Marktwirtschaft und
Gerechtigkeit untersucht werden soll, muss die Annäherung an die Gerechtigkeit anders
vonstatten gehen. Das philosophische Teilprojekt geht im Folgenden davon aus, dass
alltägliche Gerechtigkeitsvorstellungen einerseits und philosophische Gerechtigkeits-
vorstellungen, wie sie im Rahmen von Gerechtigkeitstheorien artikuliert werden,
andererseits in einem bestimmten Abbildungsverhältnis zueinander stehen. Genauer
gesagt lassen sich zum einen empirisch ermittelbaren Gerechtigkeitsvorstellungen auf
Gerechtigkeitsprinzipien zurückführen, die aus auf philosophische Gerechtigkeitsbegriffe
zurückgehen. (Rawls 1975, S. 68ff.) Unterschiede in alltäglichen Gerechtigkeits-
vorstellungen lassen sich so auf unterschiedliche philosophische Gerechtigkeitsbegriffe
zurückführen. (Rawls 1975, S. 70) Zum anderen aber lassen sich philosophische
Gerechtigkeitskonzeptionen umgekehrt auch als Reflexionen und Ausdeutungen von
alltäglichen Gerechtigkeitsvorstellungen verstehen (Rawls 1975, S. 21, 26). Der
Unterschied zwischen alltäglichen Gerechtigkeitsintuitionen und philosophischen
Gerechtigkeitsbegriffen liegt nun darin, dass philosophische Gerechtigkeitsvorstellungen
sich über die Begründung der Geltung bestimmter Gerechtigkeitskonzeptionen und die
Folgen für die gesellschaftliche Wirklichkeit in einer Weise Rechenschaft geben, die in
alltäglichen Gerechtigkeitsvorstellungen nicht oder nicht in dieser Tiefe erreicht wird.
(Rawls 1975, S. 26; Kersting 2005, S. 36)


Eine philosophische Betrachtungsweise kann somit durch die Untersuchung von
philosophischen Gerechtigkeitskonzeptionen und somit durch eine Abstandnahme von
den empirisch ermittelbaren, diejenigen Prinzipien und ihre Voraussetzungen, wie sie
alltäglichen Gerechtigkeitsmeinungen explizit oder implizit zugrunde liegen. Somit
erscheint es als möglich Antworten auf die Art und die Gründe des genannten
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Paradoxons der Marktwirtschaft zu geben, indem man anhand verschiedener
philosophischer   Gerechtigkeitstheorien     das   jeweils  explizierte   Verhältnis    von
Marktwirtschaft und Gerechtigkeit untersucht. So macht man sich die den alltäglichen
Einstellungen   der  Lebenswelt    an  Ausgewiesenheit     und   Strenge    überlegenen
Gerechtigkeitstheorien zunutze, um das Wesen des ‚Paradoxons der Marktwirtschaft’ zu
erfassen und so die Gründe seiner Entstehung nachzuvollziehen.


Es liegt nahe, bei der Untersuchung philosophischer Gerechtigkeitstheorien bei John
Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit zu beginnen. Rawls gab den Anstoß zu den
zeitgenössischen Debatten um die Gerechtigkeit und die Auseinandersetzung seiner
Kritiker mit Rawls prägten deren Verlauf. Dabei war der Anspruch Rawls’ nichts weniger
als ein Paradigmenwechsel in der politischen Philosophie. Rawls lieferte eine
vertragstheoretische Antwort auf die Frage, was eine gerechte Gesellschaft ausmache
und wollte die traditionelle utilitaristische Grundlegung des Wohlfahrtsstaates ersetzen.
(Kersting 2000, S. 67) Bei seinem Versuch, einen Gerechtigkeitsbegriff formulieren, der
„die beste moralische Grundlage für eine demokratische Gesellschaft“ bieten, und
„unserem moralischen Gefühl“ viel besser entsprechen sollte, als der des Utilitarismus,
(Rawls 1975, S. 11f.) bezog Rawls sich auf den Begriff der Verteilungsgerechtigkeit. In
Rawls’ Philosophie zeichnet sich ein Spannungsverhältnis zwischen seinem auf den
Begriff  der Verteilungsgerechtigkeit basierenden         Gerechtigkeitsprinzip und       den
Ungleichheiten   marktwirtschaftlicher    Allokation   an.  So   bildet  sich  in  Rawls’
Gerechtigkeitstheorie    gleichsam    ein  Spannungsverhältnis      ab,   wie    es  die
Ausgangsdiagnose       des    Projekts    zwischen      empirisch      ermittelbare
Gerechtigkeitsvorstellungen und der marktwirtschaftlichen Logik postuliert.


Rawls begründet mit seinem Werk den egalitären Liberalismus, als dessen
Hauptvertreter er gelten kann. Eine Gesellschaft gilt dem egalitären Liberalismus dann
gerecht, wenn sie ihren Bürgern eine Gleichheit der Lebenschancen gibt, bzw. die
Gleichheit der Möglichkeit für alle nach ihren eigenen Vorstellungen gut zu leben. (Krebs
2005, S. 38) Dieses Ziel wird von verschiedenen egalitaristischen Theorien auf
verschiedene Weise angestrebt. (Krebs 2002, S. 7; Kersting 2000, S. 34ff.) Gemeinsam
jedoch ist diesen egalitaristischen Theorien der Gerechtigkeit, dass sie ein
Spannungsverhältnis zwischen Marktwirtschaft bzw. marktwirtschaftlicher Verteilung und
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der jeweils als der Gerechtigkeit geschuldet vermeinten Verteilung konstatieren. Der
Verteilungsgerechtigkeit kommt in diesen Konzeptionen die Aufgabe zu, die Gleichheit
der Lebenschancen für alle herzustellen.


In Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit erweist sich eine Gesellschaft gerecht, die die für
alle Lebenspläne notwendigen Güter gleich verteilt – eine Ungleichverteilung ist nur
durch bestimmte allgemein akzeptable Gründe erlaubt, bzw. geboten. Anders aber als
Rechte und Freiheiten, die nach Rawls ohne Ausnahme auf allen im gleichen Maße
zugute kommen müssen, werden Einkommen und Positionen in der Gesellschaft über
den Markt verteilt (Kersting 2000a, S. 25; Rawls 1975, S. 304-308) Der Markt stellt, was
die Verteilung betrifft, ein Prinzip dar, dass der Grundintuition der Gleichheit widerstrebt
und das die Verteilungsgerechtigkeit auszugleichen hat. (Kersting 2002b, S. 49) Denn
der Markt produziert, im Gegensatz zur Tendenz der Gerechtigkeit zur Gleichheit,
Ungleichverteilungen von Einkommen und gesellschaftlichen Positionen. (Kersting
2000a, S. 66.) Er ‚ignoriert’ damit die den egalitaristischen Konzeptionen der
Verteilungsgerechtigkeit zugrunde liegende ‚Gleichheitspräsumption’, arbeitet ihr
entgegen. (Koller 2001, S. 31)


Der Markt verteilt Einkommen und Chancen des vermittelst Mechanismus von Angebot
und Nachfrage das. Jeder bekommt also das, was den Anderen die vom Einzelnen
erbrachten Leistungen oder Güter wert sind. (Kersting 2000a, S. 66) Somit hängt das
Einkommen des Einzelnen davon ab, wie gut er die Wünsche der Anderen befriedigen
kann. Es lässt sich in Annäherung sagen, dass die Fähigkeit Wünsche zu befriedigen
und damit auch das Markteinkommen von Geschick, Talent und Fleiß des einzelnen
abhängt. Die Tendenz des Marktes zur Ungleichheit ist deshalb ein moralischer
Skandal:   seine  Blindheit   gegen   die  unterschiedlichen    Naturausstattung      und
verschiedener sozialer Geburts- und Sozialisationsumstände der Einzelnen, die ihnen
unterschiedlich gute und unterschiedlich gewinnbringende Möglichkeiten zum Zutritt
zum und zur Teilnahme am Marktgeschehen haben, ist der Grund für die Spannung von
Markt und Gerechtigkeit im Sinne egalitärer Verteilungsgerechtigkeit. ( Kersting 2000b,
S. 50.) Die Verteilungsgerechtigkeit tritt auf den Plan, weil niemand diese Unterschiede
in seiner persönlichen Ausstattung moralisch ‚verdient’ hat und so auch niemand einen
Anspruch auf den auf dem Markt erwirtschafteten Verdienst hat.
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  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007



Nun steht diese Ansicht über das Verhältnis von Markt und Gerechtigkeit des
egalitaristischen Liberalismus nicht unangefochten da. Schon im Jahre 1974, drei Jahre
nach dem Erscheinen Rawls’ Gerechtigkeitstheorie, legte Robert Nozick einen strikten
Gegenentwurf zu Rawls’ Konzeption vor. (Nozick 1976) Nozick schwebt ein
Minimalstaat vor, der sich auf einige eng umgrenzte Funktionen beschränkt. Alle
inpiduellen Besitzstände, die durch formal korrekte Tauschaktionen entstanden sind,
gelten als gerecht (Tauschgerechtigkeit), jede Einmischung des Staates hat zu
unterbleiben, würde im Gegenteil gar eine Verletzung der Eigentumsrechte des
Einzelnen und damit Ungerechtigkeit darstellen.


In beiden Gerechtigkeitskonzeptionen spielt die Marktwirtschaft eine Rolle, insofern,
dass beide Theorien einen Gerechtigkeitsbegriff für moderne Marktgesellschaften liefern
möchten. Während aber nun in der Optik des egalitaristischen Liberalismus der Markt
eine Herausforderung für die gerechte Verteilung von Gütern und Lebenschancen
darstellt, liefert er im Gegensatz dazu in der libertären Variante Nozicks oder der
Vorstellung Friedrich August von Hayeks (siehe etwas Hayek 20003) das einzige
Kriterium legitimer Verteilung, die der formalen Tauschlogik des Marktes innewohnende
Tauschgerechtigkeit.


Was es im Rahmen des philosophischen Teilprojekts zu erklären gilt, das folgende
Paradoxon. Obwohl beide Richtungen, die egalitär liberale und die libertär liberale die
Marktwirtschaft als Ausgangspunkt ihrer Überlegungen annehmen und keine der beiden
den Markt abschaffen will, sieht doch die eine der beiden Theorien eine grundsätzliche
Spannung zwischen Marktwirtschaft und Gerechtigkeit, was der Ausgangsbebachtung
des Projekts entspricht, wobei die andere Theorie dieses Paradox nicht zu kennen
scheint, weil das marktwirtschaftliche System selbst die Gerechtigkeit zu transportieren
scheint.


In seiner Gerechtigkeitstheorie bietet John Rawls gleichzeitig eine Art Metatheorie, die
sich    Rechenschaft    über   die   Konstitution    und   Beschaffenheit       von
Gerechtigkeitsvorstellungen, seien sie philosophischer oder alltäglicher Art gibt. Rawls’
Metatheorie der Gerechtigkeit weißt eine bestimmte Richtung, in der ein vertieftes
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Verständnis     von   Gerechtigkeitsvorstellungen     möglich    ist.    „Will  man   eine
Gerechtigkeitsvorstellung völlig verstehen, so muß man die ihr zugrundeliegende
Vorstellung von der gesellschaftlichen Zusammenarbeit herausarbeiten“.1 (Rawls 1975,
S. 26) Gerechtigkeitsvorstellungen sind nach Rawls verständlich als „der Ausfluß
verschiedener Vorstellungen von der Gesellschaft auf dem Hintergrund verschiedener
Vorstellungen     von   den  natürlichen   Notwendigkeiten     und    Möglichkeiten    des
menschlichen Lebens“. (Rawls 1975, S. 26) Mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten
des menschlichen Lebens ist das angesprochen, was Rawls an anderer Stelle die
‚Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit’ nennt. Diese Anwendungsbedingungen
sind diejenigen „gewöhnlichen Bedingungen, unter denen menschliche Zusammenarbeit
möglich und notwendig ist“ und unter denen die Gerechtigkeit zur Regelung der
Ansprüche der Menschen auf die Früchte und Lasten dieser Zusammenarbeit notwendig
ist. (Rawls 1975, S. 148)
Die Anwendungsverhältnisse der Gerechtigkeit machen aber die Gerechtigkeit nicht nur
nötig, sondern geben auch vor, welche Art der Zusammenarbeit in der Gesellschaft
jeweils möglich ist. Die Art der Zusammenarbeit jedoch prägt den Charakter der
Gesellschaft und gibt vor, welche Regeln für die Zusammenarbeit zustande kommen,
welche Gerechtigkeitskonzeption in der Gesellschaft zur Anwendung kommt.


Das ist auch der Grund, aus dem die Frage nach dem Spannungsverhältnis von Markt
und Gerechtigkeit als Frage formuliert werden muss, welches Modell der Gesellschaft
hinter der jeweiligen Gerechtigkeitskonzeption steht, die Art und Weise „in which the
aims and purposes of social cooperation are to be understood“. (Rawls 1971, S. 9)




2.2    Eigene Vorarbeiten / Arbeitsbericht
Forschungsgruppe ‚Marktwirtschaft und Gerechtigkeit’
Seit   Mitte  2005   ist  der  Antragsteller   Mitglied   einer    interdisziplinären   und
interinstitutionellen Forschungsgruppe (Prof. Dr. Viktor Vanberg, Walter Eucken Institut

1
  Den Begriff der Vorstellung von der Gesellschaft und den Begriff der Notwendigkeiten und Möglichkeiten des
menschlichen Lebens kann man jeweils deskriptiv und normativ verstehen. Hier ist das zu Rate zu ziehen, was Rawls
mit den subjektiven und den objektiven Anwendungsverhältnissen der Gerechtigkeit beschreibt.

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Freiburg; Prof. Dr. Gisela Riescher, Prof. Dr. Hans-Helmuth Gander und PD. Dr. Ulrich
Eith, Universität Freiburg; Prof. Dr. Dirk Sauerland und Prof. Dr. Günther Seeber,
Wissenschaftliche Hochschule Lahr; Prof. Dr. Stefan Liebig, Universität Duisburg-Essen;
s.u. 5.2). Seither wurden mehrere Tagungen und Workshops unter Beteiligung von
externen Fachleuten sowie wissenschaftlichen Nachwuchskräften durchgeführt. Die
Intensivierung der Zusammenarbeit und die Möglichkeit zur Stellung von DFG-Anträgen
wurden durch eine ‚Anschubfinanzierung’ der Universität Freiburg zwischen August
2006 und Januar 2007 gefördert.


Gander hat die aktuellen Debatten um die Gerechtigkeit wie sie sich im in der
Auseinandersetzung zwischen liberalen, libertären und kommunitarischen Denkern im
Ausgang der Auseinandersetzung mit Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit entsponnen
haben, kritisch aufgearbeitet (Gander 2004b, 2004c, 2004d) und die politisch-ethischen
Dimensionen und Probleme gesellschaftlichen Zusammenlebens in eigenem Ansatz
hinterfragt. (Gander 2006, 2007) Die Debatte um Selbst- und Gesellschafts- und
Gerechtigkeitsverständnis wurde auch in Seminaren (WS 1999/2000; WS 2000/2001;
SoSe 2001; WS 2004/2005), Vorlesungen (WS 2000/2001; SoSe 2003; WS 2004/05)
ausführlich   analysiert.   Hier   wurde    deutlich,   dass    der   Wandel      des
Gesellschaftsverständnisses auch auf die normative Ebene durchschlägt.
Im Dezember 2001 veranstaltete Gander eine Tagung zum Thema „Anerkennung als
soziale Praxis“, auf der Verteter/innen der Philosophie, Soziologie, Politologie,
Jurisprudenz, Literaturwissenschaften sowie aus der Politik mit Vorträgen zu Wort
kamen. (vgl. Gander 2003)


Im August 2002 hat Gander im Rahmen der Sommeruniversität Salem der
Studienstiftung des Deutschen Volkes eine Arbeitsgruppe zu „Politische Theorie.
Entwürfe von der griechischen Antike bis zur Gegenwart“ geleitet. Auch im Sommer
2007 wird Gander im Rahmen der Sommeruniversität Salem der Studienstiftung des
Deutschen Volkes erneut eine Arbeitsgruppe diesmal zur Frage „Was macht eine
Gesellschaft gerecht?“ leiten.
Im WS 2003/2004 veranstaltete Gander als Leiter des Husserlarchivs das Colloquium
Phaenomenologicum an der Universität Freiburg zum Thema „Phänomene des
Politischen“ mit Vorträgen zu „Philosophie und Politik bei Heidegger“, „Freundschaft und
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Feindschaft. Zur politischen Kategorienbildung von Carl Schmitt“, „Staat und Nation“ und
„Macht und öffentlicher Raum im Denken von Hannah Arendt“.
Ebenfalls im WS 2003/2004 veranstaltete Prof. Gander zusammen mit dem Colloquium
Politicum der Universität Freiburg eine Vortragsreihe „Gerechtigkeit – Philosophie und
Recht im Gespräch“ mit Vorträgen von Prof. Dr. Wolfgang Kersting, Prof. Dr. Axel
Honneth, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde und Prof. Dr. Andreas
Vosskuhle.
Vom   01.07.2000    bis  zum   30.06.2003    leitete  Gander    das   DFG-Projekt
„Multikulturalismus. Zu den moralischen und politischen Grundlagen moderner
Gesellschaften“ im Sonderforschungsbereich 541 „Identitäten und Alteritäten“ an der
Universität Freiburg
Seit 15.03.2004 leitet Gander das durch die DFG geförderte Projekt „Rechts- und
Moralnormen als Sinnstrukturen gesellschaftlichen Zusammenlebens im historischen
Wandel“.


Literatur
Gander, H.-H. (Hg.) (in Vorb.): Menschenrechte. Philosophische und juristische Aspekte
eines Paradigmas.
Gander,   H.-H.  (2007):   Living-with-one-another.     Phenomenological     and  ethical
considerations concerning the question of inter-existentiell recognition, in: Journal of
Phenomenology and the Human Sciences (erscheint im Sommer 2007).
Gander, H.-H. (2006): Selbstverständnis und Lebenswelt, 2. Aufl., Frankfurt a.M.
Gander, H.-H. (Hg.) (2004): Anerkennung. Zu einer Kategorie gesellschaftlicher Praxis,
Würzburg.
Gander, H.-H. (2004a): Between Strangeness and Familiarity, in: Research in
Phenomenology 34.
Gander, H.-H. (2004b): Otfried Höffe, in: Riescher, G. (Hg.): Politische Theorie der
Gegenwart, Stuttgart.
Gander, H.-H. (2004c): Wolfgang Kersting, in: Riescher, G. (Hg.): Politische Theorie der
Gegenwart, Stuttgart.
Gander, H.-H. (2004d): Charles Taylor, in: Riescher, G. (Hg.): Politische Theorie der
Gegenwart, Stuttgart.
Gander, Hans-Helmuth (Hg.) (2003): Anerkennung als soziale Praxis, Würzburg
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3.   Ziele und Arbeitsprogramm

3.1   Ziele

   Ziele der gesamten Arbeitsgruppe
Für die Zukunftsfähigkeit und politische Tragfähigkeit marktwirtschaftlicher Ordnungen
stellt das „Paradoxon der marktwirtschaftlichen Ordnung“ eine weit reichende
Herausforderung dar. Um Vorschläge dafür machen zu können, wie ein demokratisches
Gemeinwesen     mit  dieser  Herausforderung     umgehen    sollte,  bedarf  es  einer
Untersuchung der Ursachen, die diesem „Paradoxon“ zugrunde liegen. Auf Basis dieser
Analyse kann dann dieses zentrale sozialwissenschaftliche Problem moderner
Marktgesellschaften diskutiert und für die öffentliche Debatte fruchtbar gemacht werden.
Das hier skizzierte Forschungsvorhaben will auf der Basis theoretischer und empirischer
Überlegungen die Ursachen dieses Paradoxon aufklären und Vorschläge dafür machen,
wie moderne Gesellschaften mit diesem Problem umgehen sollten.
Insgesamt zielt das Gesamtprojekt also darauf, Lern- und Entwicklungsbedingungen
hinsichtlich des Verhältnisses von Markt und Gerechtigkeit einerseits bei den einzelnen
Akteuren und andererseits in den Verfahrenstrukturen zu erhellen.

   Ziele des philosophischen Teilprojektes
Ziel des philosophischen Teilprojekts ist es somit die Gerechtigkeitsbegriffe libertärer
und egalitaristischer Konzeptionen zu untersuchen und die mit den jeweils postulierten
Gerechtigkeitsbegriffen     verbundenen Voraussetzungen, Gesellschaftsbegriffe und
Vorstellungen herauszuarbeiten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die beiden
unterschiedlichen Begriffe der Verteilungs- und der Tauschgerechtigkeit fallen, auf
denen jeweils in einer der beiden Konzeptionen der Schwerpunkt liegt. Dabei soll klar
werden, welche Vorstellung der Gesellschaft hinter dem jeweilig postulierten
Gerechtigkeitsbegriff steht. Durch diese Untersuchung soll klar werden, inwiefern sich
das Paradoxon der Marktwirtschaft auf eine bestimmte Vorstellung von der
Gerechtigkeit zurückführen lässt. Wichtig ist dabei zu explizieren welche Vorstellungen
von unserer Gesellschaft, der Rolle des Einzelnen in dieser Gesellschaft und der
Verantwortung des Staates gegenüber den Einzelnen hinter diesem Paradoxon stehen.

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3.2     Arbeitsprogramm

3.2.1 Gerechtigkeit

3.2.1.1. systematisch
Untersucht man den Gerechtigkeitsbegriff systematisch, wird deutlich, warum der Begriff
der Gerechtigkeit nicht nur im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs oder den
aktuellen Diskussionen der praktischen Philosophie vertreten ist, sondern eines der
Schlüsselthemen der Philosophie seit Platon darstellt. Die Gerechtigkeit stellt einen
hohen moralischen Anspruch. Sie nimmt eine soziale, normative Bewertung vor, die
jenseits der Erreichung bestimmter technischer Zwecke und der pragmatischer
Interesse Einzelner oder von Gruppen die höchste Stufe eine Verbindlichkeit zu
erreichen sucht, die nicht nur das für das Interesse einer Gruppe Gute, sondern auch
das für jeden einzelnen Gute postuliert. Damit ist „eine unbedingt oder kategorisch
gültige, genuin moralische Verbindlichkeit“ formuliert. Ihr Profil gewinnt die Gerechtigkeit
als Rechtsmoral in der der Abgrenzung von anderen moralischen Pflichten, denn sie
betrifft den Teil der Rechtspflichten.


Abzugrenzen ist sie damit gegen Tugendpflichten wie Solidarität, Mitleid, Wohltätigkeit,
und Großzügigkeit. „Die Anerkennung von Tugendpflichten kann man vom anderen nur
erbitten und erhoffen, die der Gerechtigkeit dagegen verlangen“. (Höffe 2001, S. 29)
Gerechtigkeit ist geschuldete Sozialmoral, hat den Rang des elementar-höchsten
Kriteriums gesellschaftlichen Zusammenlebens. Deshalb ist sie in allen Epochen einer
der zentralen Werte und Indikatoren für das menschliche Zusammenleben, (Koller 1993,
S. 140; siehe dazu auch: Höffe 2001, S. 29) denn sie bestimmt die Lebenschancen
jedes Einzelnen, indem sie in der konkreten Umsetzung und Anwendung der
Gerechtigkeitsvorstellungen deren Realisierungsmöglichkeiten lenkt (Vgl. Rawls 1975).




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3.2.1.2. Gerechtigkeit ideengeschichtlich-historisch
In einer ideengeschichtlichen Untersuchung der Gerechtigkeitsparadigmen in Antike und
Neuzeit soll mehrerlei deutlich werden. Zum ersten lassen sich zwei Grundformen der
Gerechtigkeit – die Verteilungs- und die Tauschgerechtigkeit – benennen, die für die
Beschreibung und Kategorisierung von Gerechtigkeitsbegriffen von der Antike über die
Neuzeit bis heute grundlegend sind. Anhand dieser beiden Begriffen lässt sich, wie sich
zeigen wird, das Paradoxon der Marktwirtschaft als Spannungsverhältnis zwischen zwei
verschiedenen Gerechtigkeitsintuitionen zeigen. In den aktuellen Debatten in der
Auseinandersetzung      zwischen    egalitärem   Liberalismus,   Kommunitarismus       und
libertärem    Liberalismus    wird   deutlich,    dass   der   Dissens    über   diese
Gerechtigkeitsvorstellungen und ihre Anwendungsbedingungen verknüpft ist mit der
Frage nach der Vorstellung von der Gesellschaft und der gesellschaftlichen
Zusammenarbeit, mit dem entsprechenden Menschenbild und dem zugrunde gelegten
Verhältnis von Inpiduum und Gesellschaft. (Forst; Kukathas; Pettit 1990)
In der historisch-ideengeschichtlichen Betrachtung wird deutlich, dass die beiden
Grundformen der Gerechtigkeit auch noch heute gültige Kategorisierungen darstellen,
wird klar, dass diese Grundformen der Gerechtigkeit sich in den jeweilig maßgeblichen
Gerechtigkeitsvorstellungen, sei es in der politischen Theorie oder der gesellschaftlichen
Wirklichkeit, sich in Form und jeweiliger Ausdeutung im Laufe der Zeit verändern und in
den   verschiedenen     Epochen    verschiedene    Ausformungen     annehmen.      Die
grundsätzlichen Gerechtigkeitsformen halten sich durch die verschiedenen Epochen
durch, aber sie erscheinen in der jeweiligen Epoche jeweils in einem anderen Licht,
werden verschieden gedeutet, weil die gesellschaftlichen Bedingungen und Umstände,
d. h. die Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit jeweils andere sind. In diesen
Gerechtigkeitsbegriffen     spiegelt   sich  also   jeweils   unser   gesellschaftliches
Selbstverständnis.
Der Durchgang durch die antike und die neuzeitliche Philosophie machen klar, dass die
Konzeptionen von Gerechtigkeit der antiken Stadtstaaten als Gemeinschaften geteilter
Vorstellungen des guten Lebens für die heutige Debatte über die Gerechtigkeit nicht
instruktiv sein können, da es der antiken Verteilungsgerechtigkeit um eine Belohnung
von und einen Anreiz zu tugendhaftem Verhalten geht, um eine Stärkung bürgerlichen
Tugendpflichten,    die sich   nach   der der   Polis  voranstehenden gemeinsamen
Vorstellungen des Guten bestimmen und deren Ausübung für den Bestand und die
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Erhaltung der Polis notwendig ist. Das, was gerecht ist, wird hier von der Polis her
gedacht. Im Rückgang auf die Erörterungen Aristoteles’ zur Gerechtigkeit in der
Nikomachischen Ethik und der Politik gilt es zudem herauszustellen, dass jede dieser
Grundarten der Gerechtigkeit in bestimmten Kontexten der Gesellschaft gilt, in anderen
sozialen Kontexten jedoch wieder andere Gerechtigkeitsformen gültig sind.


Im weiteren soll am Beispiel der kantischen Moral- und Rechtsphilosophie deutlich
werden, warum die neuzeitliche Konzeption der Gerechtigkeit, die den Raum der
Verteilungsgerechtigkeit auf die Verteilung gleicher Rechtsansprüche reduziert und als
Verteilungskriterium nicht etwa das Maß der Tugendhaftigkeit der Bürger ansetzt,
sondern ihre menschenrechtliche Gleichheit, für unser heutiges Selbstverständnis zwar
in gewisser Weise grundlegend ist, aber angesichts der geschichtlichen Entwicklung und
der Herausbildung des Kapitalismus nicht ausreichend erscheint. Von höchstem
Interesse ist dabei die enttäuschte Hoffnung, die mit dem neuzeitlichen Modell der
Gerechtigkeit verbunden ist, die Zuständigkeit der Verteilung von Einkommen und
Gütern?? alleine den Mechanismen von Angebot und Nachfrage zu übergeben. Die
Idee, dass gerade die Verwirklichung von rechtlicher Gleichheit und die Gewährung von
politischen und besonders wirtschaftlichen Grundfreiheiten jedem das größtmögliche
Wohlergehen gestatten würden, wurde von der Idee der unsichtbaren Hand getragen.



3.2.1.3. Markt
In weiteren Schritt muss es darum gehen, den Markt, bzw. marktwirtschaftliche Ordnung
aus philosophischer Perspektive zu untersuchen. Der Markt lässt sich im Rahmen der
neuzeitlichen Philosophie als Teil der menschenrechtlich begründeten Freiheitsordnung
der liberalen Gesellschaft, als normative Ordnung verstehen. In der Philosophie Kants
(Kant, Akad.-Ausg. VIII, S. 366; Akad.-Ausg. VI, S. 237.) ist der Markt als Ort des freien
Tausches in der Gesellschaft, der sich überdies durch seine Koordinations- und
Verteilungswirkung legitimiert, wie Adam Smith sie in seiner Idee der ‚unsichtbaren
Hand’ darstellt (Smith, Adam (1996): Der Wohlstand der Nationen). In den
systematischen    Analysen   Friedrich  August   von  Hayeks   wird  klar,  dass    die
Einkommensverteilungen im Markt auf Talent und Fleiß, aber auch auf Glück beruhen
(Hayek 2003, S. 267) Der Markt kann seine Wohlstand schaffende Effizienz nur
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entfalten, indem er immer ökonomische Erwartungen Einzelner enttäuscht. Die
Gerechtigkeit des Marktes liegt demnach nicht in seinen Verteilungsergebnissen,
sondern wird durch die Gewährleistung fairen Wettbewerbs verwirklicht. Sie erhöhen die
Chancen des Einzelnen, wirtschaftlichen Erfolg zu haben (Hayek, ebd., S. 265ff.). Der
im Paradoxon der Marktwirtschaft angesprochene Konflikt zwischen Markt und
Gerechtigkeit kann somit als ein Konflikt zwischen der Regelgerechtigkeit des Marktes
und Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit gedeutet werden. Der Markt ist demnach
gleichzeitig eine Gerechtigkeitsordnung, aber auch der Ort der Kontingenz in der
Gesellschaft. (Kersting 2006, S. ??)



3.2.1.4. Kapitalismus und Gerechtigkeitsbegriff
Der Glaube an die unsichtbare Hand, der hoffte, inpiduell rational-egoistische
Handlungen könnten durch die Marktkoordination hinter dem Rücken der Akteure auch
bezüglich der Verteilung des Reichtums moralische Folgen tätigen, ging angesichts der
Spaltung der Gesellschaft in Kapitalbesitzer und die armen arbeitenden Massen der
unteren bürgerlichen Schichten verloren. Ein philosophisch-geschichtlicher Exkurs soll
unter Rückgriff auf die Analysen Hegels (Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (1995):
Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 200, 243, 245.) und Marx’ (Marx, Karl;
Engels, Friedrich (1957): Werke. Band 1.) zeigen, wie der historische Optimismus der
Wirkung der unsichtbaren Hand in einer von Herrschaft freien Marktsphäre durch die
geschichtliche Wirklichkeit desillusioniert wird.
    Dieser Exkurs rechtfertigt sich durch die Offenlegung des Problems von Markt
und Gerechtigkeit als normativ-theoretisches und als historisch-praktisches Problem.
Die marktwirtschaftliche Ordnung hat sich nach der Auflösung der feudal-zünftigen
Wirtschaftsweise durchgesetzt, gleichzeitig aber auch bestehende Netze der Solidarität
in Großfamilien und Zünften zerstört (Kersting 2000a, S. 12.). Die durch das Bürgertum
durchgesetzten Freiheiten wie Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Berufs- und
Arbeitsplatzwahl lassen im Lauf des 19. Jahrhunderts die moderne kapitalistische
Gesellschaft entstehen. Es zeigt sich, dass die Marktwirtschaft für die neu entstandene
Klasse der Arbeiter, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, Existenz bedrohende
Folgen hatte. Die in Reaktion auf die soziale Frage und ihre Folgen eingerichteten und


                                                     14
  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

bis heute Stück für Stück ausgeweiteten Sozialsysteme, sind bis an die Grenzen ihrer
Finanzierbarkeit gewachsen. (Ziegelmayer, Veronika 2001, S. 12ff; Ziegelmayer 2001)
    Die aufkommende kapitalistische Produktionsweise änderte die gesellschaftliche
Form der Zusammenarbeit, also die Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit auf
eine Weise, die die neuzeitliche Gerechtigkeitskonzeption, die diese gesellschaftlichen
Änderungen erst ermöglicht hatten, insgleichen als unpassend erscheinen ließen.
(Schwitzgebel; Vollet 2005)


Aber auch die in der Folge der katastrophalen Folgen der kapitalistischen
Produktionsweise gleichsam gewachsene Sozialstaatlichkeit (Ziegelmayer             2001) hat
die Kooperationsbedingungen der Gesellschaft nochmals verändert. Ger ade hier dehnt
sich die Tätigkeit und die Verantwortung des Staates auf eine Weise aus, die durch die
neuzeitlichen Legitimationsmodelle der Gerechtigkeit mitnichten mehr gedeckt ist, gegen
sie eklatant verstößt, nach neuen Rechtfertigungsmodellen verlangt.


Die geschichtliche Wirklichkeit ist dem neuzeitlichen Gerechtigkeitsmodell also
gewissermaßen doppelt entwachsen. Durch die geänderten Produktionsverhältnisse
und ihre Folgen sowie durch die in der Konsequenz gewachsene Sozialstaatlichkeit.


Nach Peter Koller setzen demnach die libertären Gerechtigkeitstheorien das
Marktmodell der Gesellschaft, die Theorien des egalitaristischen Liberalismus aber das
Fabrikmodell der Gesellschaft an. Nach dem Marktmodell der Gesellschaft, wie es die
politische  Philosophie    der   Neuzeit    bestimmt,    stehen    einzelne   autarke
Wirtschaftseinheiten (früher Einzelne, Familien; heute Betriebe, Firmen) im Wettbewerb
mit anderen. Nach dem Fabrikmodell der Gesellschaft allerdings, dass heutigen
Gesellschaften angemessner sei, (Koller, Große-Kracht) wird das wirtschaftliche
Geschehen nun als ein umfassender Gesamtprozess funktionsteiliger Zusammenarbeit
verstanden, bei dem die verschiedenen Tätigkeiten der Einzelnen voneinander
interdependent, ineinander greifen müssen, um ein Produkt herzustellen. Wirtschaftliche
Aussichten und soziale Positionen der Bürger werden nicht mehr länger als das zufällige
Resultat von unabhängigen Prozessen von Produktion und Tausch betrachtet, sondern
als soziale Güter, die aus der allgemeinen Kooperation geschöpft werden und deshalb
sozialer Verteilung bedürfen. „Im selben Maße, in dem die moderne Gesellschaft als ein
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  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

funktionsteilig organisiertes Unternehmen sozialer Zusammenarbeit erscheint, dessen
institutionelle Verfassung die Teilhabe seiner Mitglieder an den sozialen Gütern und
Lasten bestimmt, ist es nur folgerichtig, die Standards distributiver Gerechtigkeit auf die
soziale Ordnung der ganzen Gesellschaft zur Anwendung zu bringen“. (Koller 1994, S.
145)
Interessanterweise werfen die Vertreter beider Richtungen den Vertretern der jeweils
anderen Richtung vor, ihre vertretende Gerechtigkeitsvorstellung auf eine vormoderne
Vorstellung von    der Gesellschaft und Vorstellung von der gesellschaftlichen
Zusammenarbeit zu stützen. ^


So tritt nach Hermann Josef Große Kracht in der modernen Gesellschaft „[a]n die Stelle
des sprachlosen Markt-Wettbewerbs isolierter Kleineigentümer […] die Idee planvoller
Zusammenarbeit und diskursiver Beratung“ (Große Kracht 2004, S. 400) über die
angemessene    Verwendung des      gemeinsam     produzierten   Reichtums. Libertäre
Theoretiker reflektieren dies nicht, tun so „als lebten wir noch immer in einer
inpidualisierten Marktplatzgesellschaft autarker Wirtschaftsbürger, in der jeder in
einem permanenten Wettlauf versucht, seine Konkurrenten abzuhängen und allein
durch Leistung, Fleiß und Tüchtigkeit sein Glück zu machen“. (Große Kracht 2004, S.
409) Dieser frühliberale Gesellschaftsbegriff freilich ist noch vormodern angelegt, auf
vorindustrielle, dörflich-agraische „von freien Bauern, Handwerkern und kleinen
Kaufleuten bevölkerten Lebenswelt“, (Große Kracht 2004, S. 398) in der jeder über ein
gewisses Privateigentum an Boden oder einem Handwerksbetrieb verfügte, mit dessen
Hilfe er sich seine ökonomische Subsistenz autark sichern konnte.
Friedrich August hingegen ist der Ansicht, dass die Gesamtgesellschaft in der wir heute
leben, sich nicht mit der Vorstellung gemeinsamer Ziele verträgt. „Die Vorstellung, in der
sich der atavistische Drang nach gemeinsamen Zielen, die den Bedürfnissen der kleinen
Gruppe so sehr entgegenkamen, heute hauptsächlich äußert, ist die der ‚sozialen
Gerechtigkeit’. Sie ist unvereinbar mit den Grundsätzen, auf denen die Große
Gesellschaft beruht“. (Hayek 2003, S. 301) Das Bedürfnis nach einer Gesellschaft mit
gemeinsamen Zielen, auf die dann richtig die soziale Gerechtigkeit anzuwenden wäre,
ist Hayek „Anzeichen dafür, daß wir intellektuell wie moralisch noch nicht völlig reif sind
für die Anforderungen der persönlichen umfassenden Ordnung der Menschheit“. (Hayek
2003, S. 300) Soziale Gerechtigkeit, die für Hayek gleichbedeutend ist mit
                                                     16
  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

Verteilungsgerechtigkeit lässt sich nicht so einfach so ohne weiteres in den bestehenden
Rahmen von Moralregeln einfügen. Das würde Charakter der Gesellschaftsordnung von
Grund auf verändern, (Hayek 2003, S. 218) weil Gerechtigkeit „zu den aus der älteren
Stammesgesellschaft ererbten intuitiven und teilweise sogar instinktiven Gefühlen“
(Hayek 2003, S. 297) gehört.



3.2.1.5. Sozialstaatlichkeit und Moralvorstellungen
Hier stellt sich bezüglich der aktuellen Debatte um die Gerechtigkeit und die
verschiedenen     in   der   gesellschaftlich-politischen     Diskussion    vertretenen
Gerechtigkeitsvorstellungen     die  Frage,   welche    Anwendungsbedingungen         der
Gerechtigkeit man heute ansetzen kann, d. h. welcher Begriff der Gerechtigkeit unter
den Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit gegeben ist.


So gilt es zu formulieren, inwiefern sich die in der Sozialstaatlichkeit gewachsene
Fürsorgepflicht des Staates für den Einzelnen, wie sie auch heute noch ein Prinzip der
Sozialstaatlichkeit ist, eine Veränderung unserer moralischen Landkarte parallel zu den
Veränderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinsichtlich der Arbeits- und
Zusammenarbeitsbedingungen, der Bedingungen der lebensweltlichen Fürsorge, wie sie
durch Familie und Kirchen geleistet wurde wie der rechtlichen Normen, die diese
sozialen Gegebenheiten wieder spiegeln, vollzieht.
Die Grenzen und Zuständigkeitsbereichs für den Staat, die Grenzen dessen, wozu wir
uns legitimerweise zwingen können haben sich ausgedehnt. Die Grenzen zwischen
moralischer   Normen    von   Gerechtigkeit,    Solidarität,   Barmherzigkeit    (Höffe:
Wirtschaftsbürger …) haben sich verschoben, müssen neu vermessen, vielleicht auch
teilweise kritisiert werden. […]
Die Beschäftigung mit den Gerechtigkeitsbegriffen beider Epochen werden uns auf den
Umstand führen, dass der Gerechtigkeitsbegriff und das Gesellschaftsmodell bzw. Ideal
einer Epoche intern unauflöslich miteinander verknüpft sind. Und schließt sich die Frage
an, wie wir unsere Gesellschaft im Vergleich zur antiken Gemeinschaft des guten
Lebens und zur neuzeitlichen Gesellschaftsauffassung der Gesellschaft im so
genannten Marktmodell (Koller 1994, S. 143f.; Große-Kracht, S. 400), dass sich wieder
in der strikten Ablehnung des antiken Gesellschaftsmodell versteht, begreifen können.
                                                      17
  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

Die Frage danach, wann unsere Gesellschaft gerecht genannt werden kann, wird
untrennbar mit der Frage zusammenhängen, nach welchem Modell wir unsere
Gesellschaft und die gesellschaftliche Kooperation in der Gesellschaft verstehen.


Auf der einen Seite haben wir also einen gewachsenen Verantwortungsbereich des
Staates (Kersting, S. 1) Das ist entscheidend. Der Staat hat in Bereichen Verantwortung
übernommen, die in vorsozialstaatlichen Zeiten in der Verantwortlichkeit des Einzelnen
für sich selbst oder der Verantwortlichkeit des Einzelnen für seinen Nächsten, Familien-
oder  Gemeindemitglied      etc.  lagen   oder   aber   die   Verantwortung      von
Solidargemeinschaften wie Familie, Kirche für den Einzelnen (Höffe 2005, S. 5). Zum
Anderen ist der Staat in Form der zwangsbewehrten Rechtsmoral der Gerechtigkeit oder
der bürokratisch organisierten und zwangsbvollmächtigten Solidarität in Bereiche
vorgedrungen, die der Domäne der lebensweltlichen Solidarität der Nahwelt zugehörten
oder der Barmherzigkeit der Einzelnen oder karitativer Gemeinschaften anempfohlen
waren. Der Sozialstaat hat die in der Folge der industriellen Revolution und der
politischen Revolutionen immer stärker sich zersetzenden lebensweltlichen Netze der
Solidarität ersetzt, teilweise jedoch auch ihren Zerfall beschleunigt oder sogar
hervorgerufen.
Kann man die Uneinigkeit über die Gerechtigkeit, (Rawls 1975, S. 21; Kersting, 2000a)
die sicher kein ausschließliches Merkmal unserer Gesellschaft darstellt auf diese
Veränderungen der moralischen Landkarte zurückführen, ist uns der Sozialstaat unter
die Haut gegangen, wie Wolfgang Kersting behauptet. So ist die Frage nach der
Gerechtigkeit und damit auch die Möglichkeit eines Gerechtigkeitspluralismus mit der
Unklarheit des Charakters unserer Gesellschaft verbunden. In welcher Gesellschaft
leben wir, wie ist sie zu charakterisieren, nach welchem Modell, Markt oder Fabrik, ist
sie zu beschreiben? In eins ist mit der Frage nach Markt und Gesellschaft die
Schnittstelle von Staat und Gesellschaft angesprochen. Aus der Problematisierung
(Kersting) des egalitaristischen Liberalismus stellt sich nicht nur das philosophische
Problem einer konsistenten und angemessenen Personenkonzeption; in der Frage nach
den natürlichen und gesellschaftlichen Einflüssen auf die Chancen und Möglichkeiten
des Marktzutritts und des Markteinkommens der Einzelnen stellt sich die Frage, wo die
Grenze zwischen der Gerechtigkeit und dem Schicksal gezogen wird. (Rössler 1999, S.
348, 356, 363) Hat sich in der Philosophie Rawls’ und im egalitaristischen Liberalismus
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   Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

allgemein die Grenzziehung zwischen privatem Unglück und Ungerechtigkeit soweit
verschoben, dass der Staat immer mehr für das Schicksal der einzelnen verantwortlich
ist und somit quasireligiöse Züge annimmt? Wenn Rawls recht hat und in seiner
Philosophie unser Gerechtigkeitsgefühl adäquat beschrieben ist, dann hat das
durchschlagende Konsequenzen.


In der Kritik Wolfgang Kerstings an Rawls’ egalitärem Liberalismus, der diesem nichts
geringeres als die Aufgabe des Prinzips des normativen Inpidualismus vorwirft, drängt
sich, sollte Rawls mit der Beschreibung seiner aus dem Personenkonzept und dem
Verhältnis der Menschen zur Gesellschaft und den Anwendungsbedingungen der
Gerechtigkeit folgenden Gerechtigkeitsintuition Recht haben, der Verdacht auf, dass
hinter dem Paradoxon der Marktwirtschaft das Paradoxon des Liberalismus steht. Die
Menschen verlangen dann vom Sozialstaat etwas, dass diesen nicht nur überfordern
muss, sondern auch mit einem liberalen Verständnis von Gesellschaft und Gerechtigkeit
nicht vereinbar ist. Wir sind also noch nicht reif für den Liberalismus.




4. Beantragte Mittel

4.1    Personalkosten
   a) ?? MitarbeiterIn BAT IIa ?? für ?? Monate
   b) Wissenschaftliche Hilfskraft (mit Abschluss) für ?? Monate mit der monatlichen
     Stundenzahl von ?? zur Unterstützung bei der Durchführung der empirischen
     Erhebungen, bei der Projektkommunikation
   c) Studentische Hilfskräfte (ohne Abschluss) für ?? Monate mit der monatlichen
     Stundenzahl von ?? zur Durchführung und Unterstützung bei der Dateneingabe
     und -auswertung.



                                                      19
   Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

4.2    Wissenschaftliche Geräte
a)    Es werden keine Geräte benötigt, deren Anschaffungskosten über 10.000,- €
liegen.
b)    Wissenschaftliche Geräte unter 10.000,-€:
Handelsübliches Notebook
                                             1.400,-€
Verschiedene          Kleingeräte        (Softwarelizenzen,
Computerperipherie,)                                   2.000,-€
Summe                                           3400,-€

4.3    Verbrauchsmaterial
Allgemeine Verbrauchskosten ??
                                             2.000,-€

4.4    Reisen
Projekttreffen Lahr-Freiburg
Pro Jahr und wiss. MitarbeiterIn zwei Kongress/Tagungsreisen
(national/international) – ca.
Summe

4.5    Publikationskosten
Pro Jahr je 750.- € Publikationskosten:

4.6     Sonstige Kosten



5. Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens



5.1     Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
M. A. Jan Renker




                                                      20
    Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

5.2              Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern

   Form der Zusammenarbeit (unter 1 Seite!)

   MuG-Projektverbund
Vanberg
Sauerland
Seeber
Goldschmidt
Riescher
Eith

   Teilprojekt

5.3     Arbeiten im Ausland und Kooperation mit Partnern im Ausland



5.4    Apparative Ausstattung

5.5     Laufende Mittel für Sachausgaben
...

5.6     Interessenkonflikte bei wirtschaftlichen Aktivitäten
Es bestehen keine Interessenkonflikte

5.7    Sonstige Voraussetzungen
Kontakte zu Kultusbehörden

6. Erklärungen


6.1
"Ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens wurde bei keiner anderen Stelle
eingereicht. Wenn ich einen solchen Antrag stelle, werde ich die Deutsche
Forschungsgemeinschaft unverzüglich benachrichtigen."


                                                       21
   Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

6.2
Der DFG-Vertrauensdozent der Universität Freiburg, Professor Dr. Hans Spada, wurde
von der Antragstellung unterrichtet.

7. Unterschrift(en)




Prof. Dr. Hans-Helmuth Gander



8. Verzeichnis der Anlagen
‚Fragebogen für Antragsteller’
Publikationsverzeichnis des Antragestellers
Verwendete Literatur




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  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

Aristoteles (1980): Nikomachische Ethik. Übers. u. Nachw. von Franz Dirlmeier,
Stuttgart.


Große Kracht, Hermann-Josef (2004): Renaturalisierung sozialer Ungleichheiten? Zu
Wolfgang Kerstings vergeblicher Hoffnung, auf dem Weg von John Rawls über Robert
Nozick  zu einer liberalen Sozialstaatsphilosophie zu gelangen, in: Politische
Vierteljahresschrift 45 (3).


Hayek, Friedrich A. von (2003): Recht, Gesetz und Freiheit. Eine Neufassung der
liberalen Grundsätze der Gerechtigkeit und der politischen Ökonomie. Hrsg. von Viktor
Vanberg. Tübingen.


Hegel, Georg Wilhelm Friedrich (1995): Grundlinien der Philosophie des Rechts. Mit
Hegels    eigenhändigen    Randbemerkungen       in  seinem    Handexemplar       der
Rechtsphilosophie, 5., neu durchges. Aufl., Hamburg.


Höffe, Otfried (2001): Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung, München.


Höffe, Otfried (2005): Soziale Gerechtigkeit: ein Zauberwort. In: APuZ. Aus Parlament
und Zeitgeschichte, (37), September 05, S. 3-6.


Kant, Immanuel (1902): Kants Werke, hrsg. V. der Preußischen Akademie der
Wissenschaften, Berlin 1902.


    Bd. VIII: Zum ewigen Frieden.


    Bd. VI: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre


Kersting, Wolfgang (2000a): Theorien der sozialen Gerechtigkeit, Stuttgart.


Kersting, Wolfgang (Hg.) (2000b): Politische Philosophie des Sozialstaats, Weilerswist.



                                                      23
  Marktwirtschaft und Gerechtigkeit • Antragsskizze DFG • Philosophie, Hans-Helmuth Gander • Mai 2007

Kersting, Wolfgang (2006): Der liberale Liberalismus: notwendige Abgrenzungen, 1.
Freiburger Friedrich A. Hayek-Vorlesung, 18. November 2005, Freiburg.


Koller, Peter (1993): Gesellschaftsauffassung und soziale Gerechtigkeit, in Günter
Frankenberg (Hg.): Auf der Suche nach der gerechten Gesellschaft, Frankfurt am Main,
S. 129-150.


Koller, Peter (2001): Zur Semantik der Gerechtigkeit, in: (ders.) (Hg.): Gerechtigkeit: im
politischen Diskurs der Gegenwart, S. 19-46.


Krebs,    Angelika  (2000):   Gleichheit   oder   Gerechtigkeit.    Texte   der   neuen
Egalitarismuskritik, Frankfurt am Main.


Krebs, Angelika (2005): Wieviel Gleichheit wollen wir? In: Detlef Horster (Hg.):
Sozialstaat und Gerechtigkeit. Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage
20004, Weilerswist, S. 37-43.


Kersting, Wolfgang (2005): Zur Philosophie der sozialen Gerechtigkeit, in: Joachim Heil
(Hg.): Philosophie und soziale Gerechtigkeit: eine Ringvorlesung, London, S. 17-38.


Kukathas, Chandran; Pettit, Philip (1990): Rawls. A Theory of Justice and its Critics,
Cambridge.


Müller-Armack, Alfred (1976): Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Studien und
Konzepte zur Sozialen Marktwirtschaft und zur Europäischen Integration, Bern;
Stuttgart.
Marx, Karl; Engels, Friedrich (1957): Werke. Band 1, Berlin.


Nozick, Robert (1976): Anarchie, Staat, Utopia, München.


Okun, Arthur M. (1975): Equality and Efficiency. The Big Tradeoff, Washington, D.C.



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Schefczyk, Michael und Priddat, Birger P. (2000): Effizienz und Gerechtigkeit. Eine
Verhältnisbestimmung in sozialpolitischer Absicht, in: Wolfgang Kersting (Hg.):
Politische Philosophie des Sozialstaats, Weilerswist, S. 428-466.


Rawls, John (1971): A Theory of Justice, Cambridge, Mass.; deutsch: Eine Theorie der
Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 1975.


Rössler, Beate (1999): Unglück und Unrecht – Grenzen von Gerechtigkeit im
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Konzeptionen der Gerechtigkeit. Kulturvergleich – Ideengeschichte – Moderne Debatte,
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Schwitzgebel, Gottfried; Vollet, Matthias (2005): Soziale Gerechtigkeit in der Geschichte
wirtschaftspolitischen   Denkens,    Joachim   Heil  (Hg.):  Philosophie   und   soziale
Gerechtigkeit: eine Ringvorlesung, London, S. 171-186.


Smith, Adam (1996): Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und
    seiner Ursachen. Vollst. Ausg. nach d. 5. Aufl., London 1789. Aus d. Engl. übertr.
    u. mit e. umfassenden Würdigung d. Gesamtw. hrsg. von Horst Claus
    Recktenwald, München


Ziegelmayer, Veronika (2001): Sozialstaat in Deutschland: Ein Systemwechsel? In:
Katrin Kraus; Thomas Geisen (Hrsg.): Sozialstaat in Europa. Geschichte, Entwicklung,
Perspektiven, Wiesbaden, S. 63-88.




                                                     25