Merkblatt Forschergruppe

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I.    Ziele der Förderung 1
Ziel des Programms ist die Förderung von Forschungsverbünden mittlerer Größe, in denen in
einer mittelfristig angelegten, engen Zusammenarbeit der beteiligten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler eine besondere Forschungsaufgabe angegangen wird, deren zu erwartende
Ergebnisse mit den Möglichkeiten der Einzelförderung im Normal- und Schwerpunktverfahren
nicht erreicht werden können.

In diesem Rahmen können Forschergruppen zudem einen Beitrag leisten,

   dem wissenschaftlichen Nachwuchs Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten,
   die Kooperationen mit außeruniversitären Partnern zu stärken,
   die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und
   die strukturellen Bedingungen für die Forschung an den Hochschulen zu verbessern.

Kern des Förderprogramms ist es, koordinierte Forschung unter den jeweils spezifisch
fachlichen  Voraussetzungen,    unterschiedlichen  strukturellen Bedingungen    der
Wissenschaftsgebiete und mit - je nach fachlicher Anforderung - differenzierter struktureller
Zielsetzung in den Disziplinen oder an den Standorten zu ermöglichen. Das Förderprogramm
bietet daher hinsichtlich Gestaltung und Zielsetzung ein hohes Maß an Flexibilität. Eingebettet
in den unterschiedlich fachlichen Zusammenhängen haben Forschergruppen folgende
gemeinsame Merkmale:

   Forschergruppen sind von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selbst initiierte
   Forschungsverbünde mittlerer Größe.

   Eine Forschergruppe schließt eine überschaubare Anzahl von Teilprojekten und anderen
   Förderbausteinen ein, die eine gemeinsame Fragestellung haben und die nur gemeinsam in
   der vorgesehenen Weise bearbeitbar sind.




1
   Für Anträge auf Einrichtung von Forschergruppen in der Klinischen Medizin gilt das Merkblatt Klinische
   Forschergruppen (DFG- Vordruck 1.051).

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                        -2-


   Ihr konstituierendes Merkmal ist somit insbesondere die Kooperation zwischen einzelnen
   vorgeschlagenen Vorhaben (i.d.R. Teilprojekte); die Forschergruppe wird von
   herausragenden,   auch  international  ausgewiesenen  und   projekterfahrenen
   Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen.

   Für die Bewältigung der Forschungsaufgabe notwendige Disziplinen werden in der Initiative
   gebündelt.

   Das gewählte Thema ist von besonderer Relevanz und Aktualität. Das zugrunde liegende
   Konzept ist in einem hohen Maße innovativ und kohärent und rechtfertigt eine mittelfristige
   Planungssicherheit von sechs, im Ausnahmefall bis zu acht Jahren.

   Für die wissenschaftliche Bewertung der Teilprojekte und der Forschergruppe insgesamt
   gelten die gleichen wissenschaftlichen Exzellenzkriterien wie in der Einzelförderung.

   Forschergruppen bieten ein sehr gutes Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Eine(r) der beteiligten Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler übernimmt als Sprecherin
bzw. Sprecher die Federführung und vertritt die Forschergruppe gegenüber der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) und nach außen. Er bzw. sie soll im Hauptamt
Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein.

An die Sprecherin bzw. den Sprecher der Forschergruppe werden besondere Anforderungen
hinsichtlich fachlicher Ausgewiesenheit, Erfahrung in der Projektleitung auch Drittmittel
geförderter Projekte sowie Integrations- und Leitungskompetenz gestellt. Diese Kriterien
werden üblicherweise im Rahmen der Begutachtung geprüft.

Der Sprecherin bzw. dem Sprecher obliegt die Verwaltung der zentralen Koordinationsmittel. Da
in der Forschergruppe die Bearbeitung der gemeinsamen Forschungsaufgabe im Vordergrund
steht, kann im Einzelfall auch die Verwendung von spezifisch für eine Maßnahme bewilligten
Mitteln für die Unterstützung einer anderen im Rahmen der Forschergruppe erforderlich und
sinnvoll sein.


II.   Art und Dauer der Förderung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können an einem Ort oder an verschiedenen Orten
in einer Forschergruppe zusammenarbeiten.

Forschergruppen sind modular aufgebaut; die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach
fachlichen Gesichtspunkten und kann daher auch in Abhängigkeit von der jeweiligen
Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten
strukturbildenden Aspekt variieren. Zu den Modulen zählen:

1.   Wissenschaftliche Projekte

Forschergruppen haben in der Regel eine "einstellige" Anzahl von Teilprojekten, die nach den
Vorgaben des Normalverfahrens zu formulieren sind. Im Kontext der gemeinsamen
Forschungsaufgabe der Forschergruppe beziehen sich die einzelnen Teilprojekte aber
aufeinander.
                       -3-


2.   Befristete Freistellungen

Die an einer Forschergruppe beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können im
Rahmen der Forschergruppe beantragen, freigestellt zu werden, um sich für eine begrenzte Zeit
auf ihre wissenschaftlichen Projekte konzentrieren zu können (Vertretungskosten).

3.   Forschergruppen-Professuren

Durch eine von der DFG vorfinanzierte oder mitfinanzierte Professur können vorzeitige
Neuberufungen oder aber Strukturmaßnahmen, z.B. zur Einrichtung von Departmentstrukturen
oder neuen Fachrichtungen, ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass die Hochschule die
Professur nach Ablauf der Förderung der Forschergruppe etatisiert. Die Professur ist in erster
Linie zur Unterstützung der Forschergruppe gedacht, woraus sich ergibt, dass die thematische
Ausrichtung der Professur im Zentrum der Forschergruppe liegt und sich die Stelleninhaberin
bzw. der Stelleninhaber auf die Mitarbeit im Verbund konzentrieren muss.

4.   Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Forschergruppen stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein hervorragendes Umfeld
dar. Daher wird es ermöglicht, dass jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die
Einrichtung einer Nachwuchsgruppe nach den Regeln des "Emmy Noether-Programms" im
Rahmen der Forschergruppe beantragen können. Die Möglichkeit, die "Eigene Stelle" im
Rahmen eines Teilprojekts zu beantragen, ist in begründeten Ausnahmefällen möglich (vgl.
DFG-Vordruck 1.02)

5.   Fellow-Programm

Der intensive Austausch mit längerfristigen Gästen aus dem In- und Ausland, die auch über die
Dauer ihres Aufenthalts mit dem Verbund verbunden bleiben, kann eine wichtige Säule des
Erkenntnisgewinns sein und einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau eines sichtbaren Zentrums
auf dem Arbeitsgebiet darstellen. Hierzu kann ein Fellow-Programm gefördert werden. Als
Fellows können hervorragend qualifizierte auswärtige Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler für einen längeren Zeitraum - z.B. ein Jahr - berufen werden. Ihre Finanzierung
erfolgt nach den Modalitäten der Finanzierung von Gastprofessuren in anderen
Förderverfahren. In der Regel wird pro Person ein bedarfgerechter Betrag bewilligt, aus dem die
Hochschule die ihr entstehenden Kosten deckt.

6.   Transferprojekte

Transferprojekte sind Vorhaben, in denen eine direkte Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern aus der Industrie angestrebt wird. Ziel ist es, die Grundlagenforschung an
den Universitäten enger mit der Industrieforschung zu verknüpfen. Dabei müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:

   nachgewiesener, gegenseitiger Nutzen, kein Wissenstransfer in nur eine Richtung;
   im Hochschulprojekt muss weiterhin die Grundlagenforschung im Mittelpunkt stehen, d.h. es
   gelten die üblichen Begutachtungskriterien;
   der Industriepartner legt seinen Anteil ebenfalls in Form eines Antrages dar, der von der
   Gutachtergruppe mit begutachtet wird.

Der Industriepartner trägt den finanziellen Aufwand seines Beitrages selber; über wirtschaftliche
Erträge wird vorher eine Vereinbarung getroffen, die den Hochschulpartner nicht benachteiligen
darf. Die aus dem Vorhaben hervorgegangenen Ergebnisse müssen in angemessener Weise
veröffentlicht werden; eine Vereinbarung über eine zeitliche Zurückstellung kann getroffen
werden.
                       -4-


7.  Koordinationsmittel/-stelle

Der Sprecherin bzw. dem Sprecher der Forschergruppe obliegt die Koordination des Verbundes
einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und Berichtspflicht gegenüber der DFG. Darüber hinaus
verwaltet die Sprecherin bzw. der Sprecher die gemeinsamen Mittel der Forschergruppe
(Reisemittel, Publikationsmittel, Symposien, Gastwissenschaftler, Kolloquiumsreihen, Erstellung
und Pflege von Homepages). Zur Unterstützung der Koordinationsarbeit kann die Sprecherin
bzw. der Sprecher Koordinationsmittel in einer Höhe beantragen, die die Finanzierung einer
Sekretariatsstelle oder einer wissenschaftlichen Koordinatorin bzw. eines wissenschaftlichen
Koordinators erlaubt (sofern eine entsprechende wissenschaftliche Koordinationsaufgabe
definiert ist).

8.  Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen

Im Rahmen des Zentralprojekts (Koordinationsfonds) können Mittel in einer Höhe von bis zu
15.000,- EUR/Jahr beantragt werden um

   die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen,
   die im Forschungsverbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen (neben ihrer
   fachlichen Qualifizierung) für ihre wissenschaftliche Karriere zu qualifizieren
   und
   den Arbeitsplatz "Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten.

Ein spezifizierter Antrag ist nicht erforderlich. Die Mittel werden pauschal bewilligt und sind
zweckgebunden.

Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um Nachwuchswissenschaftlerinnen die
Teilnahme an Mentoring- oder Coaching-Programmen zu ermöglichen. Finanziert werden kann
auch eine Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Betreuungszeiten für alle im Rahmen der
Forschergruppe tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Mit den Mitteln können
Projektleiterinnen mit Kindern im Rahmen ihrer Dienstaufgaben entlastet werden. Dieses
Angebot gilt auch für Projektleiter, die aufgrund ihrer familiären Situation Bedarf haben. Eine
entsprechende Prüfung erfolgt vor Ort durch die Leitung der Forschergruppe.

Im übrigen können mit den pauschal gewährten Mitteln alle Maßnahmen finanziert werden, die
nach der Einschätzung der Mitglieder der Forschergruppe geeignet sind, die oben genannten
Ziele zu erreichen. Dabei können sich die Mitglieder der Forschergruppe von den
Gleichstellungsbeauftragten beraten lassen.

9.  Projekte im Ausland

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Projekte mit wissenschaftlichen Partnern im Ausland zu
unterstützen. In erster Linie ist hier an die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des
gegenseitigen Austausches und der Kommunikation zu denken, die über die Sprecherin bzw.
den Sprecher verwaltet werden.
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Eine Finanzierung von Teilprojekten in koordinierten Verfahren für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler in Österreich und der Schweiz ist aufgrund besonderer Abkommen (D-A-CH)
derzeit möglich ("money follows cooperation line").

Eine weitergehende Finanzierung ist auch in anderen Ländern für Maßnahmen möglich, für die
in dem jeweiligen Land keine Möglichkeit der Finanzierung besteht. Sie müssen für die gesamte
Forschergruppe notwendig sein, einen bedeutenden Mehrwert versprechen und den gleichen
hohen wissenschaftlichen Standards genügen wie die inländischen.

Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Projekte soll an Hochschulen angesiedelt sein. Die
Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird jedoch begrüßt.

Bei der Finanzierung sollen die Kosten so verteilt werden, dass die Grundausstattung
- insbesondere die räumliche Unterbringung, die Einrichtung und die Betriebskosten - von den
Unterhaltsträgern gestellt wird. Bei Forschergruppen, die einen örtlichen Schwerpunkt haben,
soll durch den Umfang und die Art der Grundausstattung auch die Wertschätzung der Gruppe
durch die Trägerinstitution(en) zum Ausdruck kommen. Die projektspezifischen Kosten können
von der DFG nach Maßgabe dieses Merkblatts und des Merkblatts Sachbeihilfen mit Leitfaden
für die Antragstellung (DFG-Vordruck 1.02) als Ergänzungsausstattung finanziert werden.

Die DFG verbindet mit der ersten Bewilligung von Mitteln eine Absichtserklärung, die Arbeiten
nach Maßgabe der Begutachtung des Fortsetzungsantrags und der Bewertung der
Arbeitsergebnisse für die Dauer von sechs, in Ausnahmefällen bis zu acht Jahren zu fördern.


III.  Antragstellung
Anträge 2 werden von den beteiligten Wissenschaftlerinen und Wissenschaftlern gemeinsam
gestellt, sie übernehmen die Verantwortung für die wissenschaftliche Durchführung ihres
Vorhabens. Eine der Antragstellerinnen bzw. einer der Antragsteller übernimmt als Sprecherin
bzw. Sprecher die Federführung und vertritt die Forschergruppe gegenüber der DFG und nach
außen (vgl. auch Ziff. I dieses Merkblatts).

Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren:

1.   Im ersten Schritt unterbreiten die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    der Geschäftsstelle eine Antragsskizze ("Konzeptpapier"). In ihr soll in Anlehnung an die
    unten unter 3. a) bis f) aufgeführten Fragen das wissenschaftliche Programm der
    Forschergruppe summarisch (etwa 10 Seiten) dargestellt werden, ergänzt um eine
    Zusammenfassung (etwa 1 bis 2 Seiten) für jedes der geplanten Einzelvorhaben,
    Angaben zur Person der Projektleiterinnen bzw. der Projektleiter (jeweils Lebenslauf und
    eine Liste der wissenschaftlichen Originalarbeiten aus den letzten 5 Jahren mit
    Kennzeichnung der projektrelevanten Publikationen) und eine Kostenschätzung.

    Die Antragsskizze, die jederzeit eingereicht werden kann, wird Gutachterinnen und
    Gutachtern vorgelegt. Auf der Grundlage ihrer Stellungnahmen berät die Geschäftsstelle
    unter Beteiligung von Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten die Antragstellerinen und
    Antragsteller, ob in einem zweiten Schritt ein vollständiger Antrag vorgelegt werden soll.




2
  Mit dem zuständigen Fachbereich sollte abgestimmt werden, in welcher Sprache die Anträge formuliert werden
  können.
                      -6-


2.  In dem vollständigen Antrag müssen unter Anlehnung an die unten unter 3. a) bis f)
   aufgeführten Fragen vor allem die Art der Forschungsaufgabe, die Vorarbeiten sowie die
   Art und Form der Zusammenarbeit zwischen den Antragstellerinnen und Antragstellern in
   wissenschaftlich beurteilbarer Form beschrieben sein. Die einzelnen in der
   Forschergruppe zusammengefassten Projekte oder Module sind nach dem Merkblatt für
   Anträge auf Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 1.02)
   sinngemäß zu formulieren. Der Antrag wird dann - in der Regel am Ort der
   Forschergruppe - von einer Gutachtergruppe geprüft, die einen Entscheidungsvorschlag
   für die zuständigen Gremien der DFG formuliert.

3.  Für die Forschergruppe als ganze sollen folgende Fragen beantwortet werden:

   a) Worin liegt die besondere Relevanz und Aktualität des gemeinsam bearbeiteten
    Forschungsvorhabens, und welche Ziele werden verfolgt? Beruht die Zusammenarbeit
    auf einem innovativen und kohärenten Konzept? Lassen sich die angestrebten Ziele
    nur in der vorgesehenen Zusammenarbeit erreichen? Ist beabsichtigt, alle zur
    Bearbeitung der Thematik notwendigen Disziplinen einzubeziehen?

   b) Worin liegt die spezifische Qualifikation der beteiligten Wissenschaftlerinnen und
    Wissenschaftler/ Arbeitsgruppen mit Bezug auf das Vorhaben? Welche Vorarbeiten
    tragen dazu bei? Aus welchem Grunde ist eine ggf. einbezogene Arbeitsgruppe im
    europäischen Ausland oder aus einem Unternehmen der freien Wirtschaft für die
    gesamte Forschergruppe von besonderer Bedeutung?

   c) Welcher Gewinn wird durch die Zusammenarbeit der beteiligten Wissenschaftlerinnen
    und Wissenschaftler erwartet? In welcher Weise wird die Zusammenarbeit
    insbesondere bei ortsverteilten Forschergruppen gestaltet? Bietet die Auswahl der
    Standorte eine geeignete Basis für eine dem Fachgebiet und / oder lokal der
    Hochschule dienliche Schwerpunktsetzung?

   d) Wie werden - im Falle ortsverteilter Forschergruppen - die Möglichkeiten der
    netzbasierten Kommunikation genutzt? Durch welche anderen Kommunikationsformen
    werden sie ergänzt? In welcher Weise sollen - gegebenenfalls - die Möglichkeiten der
    Informations- und Kommunikationstechnik im Forschungsprozess selbst, also nicht nur
    in der Kommunikation der Beteiligten, eingesetzt werden (z.B. interaktive Planung und
    Durchführung von Untersuchungsprogrammen, gemeinsame Datensätze mit
    arbeitsteiliger oder vergleichender Analyse etc.)?

   e) In welcher Weise ist geplant, den wissenschaftlichen Nachwuchs einzubeziehen und
    besonders zu fördern?

   f) Welche wesentlichen Ergebnisse werden in einem überschaubaren Zeitraum erwartet?
    Welches sind die langfristig erwarteten Ergebnisse?


IV. Verpflichtungen
Die Annahme einer Bewilligung verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger:
                            -7-


1.  Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 3

    Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können die nachstehend näher bezeichneten
    Maßnahmen beschlossen werden. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere
    vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob
    fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder
    sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die
    Umstände des Einzelfalles.

    Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder
    mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen:

      schriftliche Rüge des Betroffenen;

      Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach
      Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens;

      Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der
      Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel);

      Aufforderung des Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder
      falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums)
      oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte
      Veröffentlichung aufzunehmen;

      Ausschluss von einer Tätigkeit als Gutachterin bzw. Gutachter und in Gremien der
      DFG;

      Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der
      DFG.

2.  Die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des
   geförderten Vorhabens einzusetzen. Bei der Verwendung und Abrechnung sind die
   einschlägigen Richtlinien der DFG zu beachten.

3.  Der DFG zu dem im Bewilligungsschreiben angegebenen Termin über den Fortgang der
   Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen.

Die DFG erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.




3 Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in der Denkschrift "Sicherung guter
 wissenschaftlicher Praxis" (WILEY-VCH Verlag) und in den Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen - DFG-
 Vordrucke 2.01 bzw. 2.02 - (s. DFG-WEB-Site: http://www.dfg.de   Rubrik "Antragstellung"). Diese Fassung
 basiert auf den Vorschlägen der internationalen Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" und entspricht
 dem mit der HRK abgestimmten Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. Juni 1998. Laut Beschluss der
 Mitgliederversammlung vom 4. Juli 2001 können Forschungseinrichtungen, die nicht die Empfehlungen zur guten
 wissenschaftlichen Praxis implementieren oder sich nicht an die Empfehlungen halten, ab dem 1. Juli 2002 keine
 Fördermittel mehr bei der DFG in Anspruch nehmen bzw. beantragen.
                        -8-




V.  Veröffentlichung von Antragsteller- und Projektdaten
Die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten werden von der DFG elektronisch
gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden Adress- und
Kommunikationsdaten zur Person (Telefon, Fax, Email, WWW-Homepage) sowie
inhaltserschließende Angaben zum Projekt (z.B. Thema, Zusammenfassung, Schlagwörter,
Auslandsbezug) in der Projektdatenbank GEPRIS (http://www.dfg.de/gepris/) sowie - in
Auszügen (Name, Institution und Ort der Antragsteller) - auf einer dem gedruckten
Jahresbericht beigelegten CD-ROM veröffentlicht (der Inhalt der CD-ROM wird parallel
ebenfalls über das WWW-Angebot der DFG zugänglich gemacht). Der Veröffentlichung in
elektronischer Form kann nach Erhalt des Bewilligungsschreibens innerhalb einer Frist von vier
Wochen schriftlich bei dem zuständigen Fachbereich widersprochen werden.




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